Rechtsprechung
BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattung außergerichtlicher Kosten des Antragsgegners bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags im Vergabeverfahren; Anforderungen an ein Unterliegen vor der Vergabekammer; Voraussetzungen einer entsprechenden Anwendung anderer Kostenvorschriften
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
GWB § 128 Abs. 4 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GWB § 128 Abs. 4 S. 2
Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kostenentscheidung nach Rücknahme des Nachprüfungsantrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Antragsrücknahme: Kein Kostenerstattungsanspruch des Antragsgegners oder des Beigeladenen! (IBR 2006, 113)
Verfahrensgang
- VK Bund, 30.03.2005 - VK 1-17/05
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 20/05
- BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Papierfundstellen
- ZfBR 2006, 187
Wird zitiert von ... (47) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.).Das hat der Senat bereits für den Fall ausgesprochen, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat (Beschl. v. 09.12.2003, aaO), es gilt gleichermaßen aber auch dann, wenn und soweit der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die Regelung in Absatz 1 von § 80 VwVfG, auf den in § 128 Abs. 4 Satz 3 GWB verwiesen wird, war bereits zum Zeitpunkt der Schaffung des das Vergaberecht regelnden Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nach höchstrichterlicher Rechtsprechung dahin zu verstehen, dass eine Auslagenerstattung nur in Betracht kommt, wenn eine (dort: behördliche) Entscheidung über die beanstandete Maßnahme ergangen ist (BVerwGE 101, 64; vgl. auch Sen.Beschl. v. 09.12.2003 - X ZB 14/03, NZBau 2004, 285 m.w.N.). - BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Die das Verfahren der sofortigen Beschwerde betreffende Kostenentscheidung folgt aus § 97 Abs. 1 ZPO in entsprechender Anwendung (BGHZ 146, 202, 216 f.). - OLG Naumburg, 04.01.2005 - 1 Verg 19/04
"Altstadtzentrum"; Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Rücknahme des …
Auszug aus BGH, 25.10.2005 - X ZB 26/05
Diese Frage wird unter anderem bejaht von dem Oberlandesgericht Naumburg (1 Verg 19/04 v. 04.01.2005), weil die Rücknahme eines Nachprüfungsantrags aus kostenrechtlicher Sicht einem Unterliegen gleichstehe.
- OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 15 Verg 5/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsrücknahme in der mündlichen Hauptverhandlung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht dem Beigeladenen aus § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB - auch wenn diese Bestimmung ausdrücklich nur den Antragsgegner als Anspruchsberechtigten nennt - ein Anspruch auf Erstattung der ihm im Verfahren vor der Vergabekammer entstandenen außergerichtlichen Kosten gegen den Antragsteller dann zu, wenn dieser im Verfahren vor der Vergabekammer unterlegen war (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 24/05 - IBR 2006, 113; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 25/05 - NZBau 2006, 393; Beschluss vom 25. Oktober 2005 - X ZB 26/05 - ZfBR 2006, 187). - OLG München, 06.02.2006 - Verg 23/05
Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen
Ausdrücklich die Kosten des Beigeladenen betrifft der Beschluss des BGH vom 25.10.2005 - X ZB 26/05, der mit dem von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss vom 25.10.2005 - X ZB 22/05 im Wesentlichen textlich übereinstimmt.Wie sich dem Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 26/05 ergibt, bezieht er die Verweisungsnorm des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB auch auf den Beigeladenen.
- OLG Schleswig, 12.01.2007 - 1 (6) Verg 14/05
Abänderung einer Kostenentscheidung der Vergabekammer
c) Die Antragstellerin kann nicht mit der Einwendung durchdringen, dass die Kostenentscheidung im Beschluss der Vergabekammer Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2004 im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005 (X ZB 26/05; ZfBR 2006, 187) unrichtig und daher rechtswidrig sei.Der Bundesgerichtshof hat durch Beschluss vom 25. Oktober 2005 (a.a.O.), also nach Erlass des Beschlusses der Vergabekammer vom 21. Dezember 2004, entschieden, dass eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners vor der Vergabekammer nicht stattfinde, wenn der Antragsteller seinen Nachprüfungsantrag zurücknehme.
- VK Saarland, 26.09.2007 - 3 VK 06/07
Kostenentscheidung bei Antragsrücknahme
Das gilt nach der Rechtsprechung des BGH (BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie weitere Fundstellennachweise bei Praxiskommentar zum Vergaberecht, Rudolf Weyand, 2. Aufl., § 128, Rdnr. 2858 ff.) sowohl für den Fall, dass das Nachprüfungsverfahren sich in der Hauptsache erledigt hat, als auch gleichermaßen für den Fall, dass der Nachprüfungsantrag zurückgenommen worden ist.Unter diesen Umständen kann eine planwidrige Regelungslücke, die für die Heranziehung der Grundsätze über die Analogie notwendig wäre, nicht darin gesehen werden, dass für das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anders als für das verwaltungsgerichtliche und das zivilgerichtliche Streitverfahren eine Kostenerstattung auch im Falle der Antragsrücknahme nicht vorgesehen ist (so auch: BGH, B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 26/05; B. v. 25.10.2005 Az.: X ZB 25/05;… sowie die weiteren Rspr.-Nachweise bei Weyand a.a.O. Rdnr. 2859).
- OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 10/07
Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Rücknahme des …
Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin im Verfahren vor der Vergabekammer findet nicht statt (BGH, Beschluss vom 25.10.2005 X ZB 22/05 = VergabeR 06, 73; ; X ZB 26/05 = ZfBR 06, 187). - VK Saarland, 06.08.2007 - 1 VK 03/07
Kostentragungspflicht bei Rücknahme (Saarland)
§ 80 Abs. 1 Satz 5 SVwVfG stellt eine abweichende Kostenregelung im Sinne von § 128 Abs. 4 Satz 2 GWB und der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05) dar.Mit dieser Entscheidung stellt sich die Kammer auch nicht in Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf, das durch Vorlagebeschluss dies BGH- Entscheidungen initiiert hatte (vgl. BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 22/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 24/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 25/05; BGH, Beschluss v. 25.10.2005 X ZB 26/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 103/04; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 17/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 18/05; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.07.2005 Verg 20/05).
- OLG Düsseldorf, 09.11.2009 - Verg 35/09
Kostenerstattung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
Danach hat bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts - der Streitfall hat sich vor dem entsprechenden Stichtag zugetragen - zu gelten, dass auf die Rücknahme des Nachprüfungsantrags durch den Antragsteller - gleichviel, ob diese im erstinstanzlichen Nachprüfungsverfahren oder im Beschwerdeverfahren erklärt worden ist - die dem Antragsteller und dem Beigeladenen im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer entstandenen Aufwendungen nicht zu erstatten sind (vgl. BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005 - X ZB 15/05; X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05; X ZB 26/05; Beschl. v. 24.3.2009 - X ZB 29/08 und Beschl. v. 9.12.2003 - X ZB 14/03). - OLG Brandenburg, 18.05.2010 - Verg W 1/08
Vergabenachprüfungsverfahren: Rücknahme des Nachprüfungsantrags im …
Dass das Gesetz für den Fall der Rücknahme des Nachprüfungsantrages eine solche Erstattung nicht vorsieht, stellt aus den in den Beschlüssen des BGH vom 25.10.2005 (X ZB 22/05; X ZB 24/05; X ZB 25/05 und X ZB 26/05 - jeweils zitiert nach juris) aufgeführten Gründen eine planwidrige Lücke des Gesetzes, die durch eine entsprechende Anwendung etwa der §§ 91 ff. ZPO ausgefüllt werden könnte, nicht dar. - VK Saarland, 10.08.2009 - 3 VK 03/08
Erfordernis der Prüfung auf Verständlichkeit und Vollständigkeit nach Eingang von …
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2005 X ZB 26/05 behandelt ausdrücklich lediglich § 80 VerwVfG des Bundes.Der Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.10.2005 X ZB 26/05 behandelt ausdrücklich lediglich § 80 VerwVfG des Bundes.
- OLG Düsseldorf, 12.01.2006 - Verg 35/05
Kostentragungspflicht bei Rücknahme der Sofortigen Beschwerde gegen eine …
Auch kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Oktober 2005, X ZB 22/05, X ZB 24/05 bis X ZB 26/05, berufen. - OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 11 Verg 13/07
Normen: ZPO 269 III
- OLG Saarbrücken, 09.01.2009 - 1 Verg 1/08
Kosten eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens
- OLG Brandenburg, 08.01.2008 - Verg W 10/07
Geregeltes Vergabeverfahren: Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung …
- OLG Düsseldorf, 10.01.2008 - Verg 9/07
Kosten des Nachprüfungsverfahrens nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
- BayObLG, 20.10.2022 - Verg 1/22
Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Notwendigkeit der Hinzuziehung …
- OLG München, 01.04.2008 - Verg 17/07
Vergabeverfahren in Bayern: Kostenerstattungsanspruch eines Beigeladenen bei …
- OLG Koblenz, 08.06.2006 - 1 Verg 4/06
Verfahren vor der Vergabekammer in Rheinland-Pfalz: Auslagenerstattung nach …
- VK Münster, 09.09.2009 - VK 7/09
Aufhebung einer Kammerentscheidung
- OLG Düsseldorf, 07.08.2013 - Verg 48/12
Kosten- und Auslagenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Südbayern, 06.05.2009 - Z3-3-3194-1-14-04/09
Verletzung der Rügeobliegenheit
- OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 20/10
Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens
- VK Saarland, 13.03.2010 - 1 VK 01/10
1. Bezüglich der Aufwendungen, die durch die notwendige Beauftragung eines …
- VK Schleswig-Holstein, 24.01.2006 - VK-SH 33/05
Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme
- VK Schleswig-Holstein, 21.02.2007 - VK-SH 2/07
Kostenverteilung durch Vergleich?
- OLG Koblenz, 23.08.2006 - 1 Verg 8/06
Auftragsvergabe: Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrages; …
- VK Bund, 03.07.2006 - VK 2-41/06
Maßnahme "Konzeption und Durchführung"
- BayObLG, 06.06.2023 - Verg 8/23
Hinzuziehung eines Bevollmächtigten in Vergabesachen
- OLG Schleswig, 16.07.2009 - 1 Verg 1/09
Zur Kostantragung bei Rücknahme eines Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 21.06.2007 - VK-SH 12/07
Kostentragung nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 9/06
Kostentragungspflicht
- VK Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - VK-SH 8/06
Kostentragungspflicht
- VK Düsseldorf, 02.03.2006 - VK-06/06
Kostenlast bei Antragsrücknahme: Auch Mit-Veranlasser zahlt
- VK Saarland, 20.08.2007 - 1 VK 01/07
Kostentragungspflicht bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 31.01.2007 - VK-SH 1/07
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 11.07.2006 - VK-SH 13/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- VK Schleswig-Holstein, 06.06.2006 - VK-SH 16/06
Kosten nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens
- VK Düsseldorf, 02.03.2006 - VK-6/06
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Kosten der Vergabekammer bei …
- VK Schleswig-Holstein, 28.08.2007 - VK-SH 19/07
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
- VK Schleswig-Holstein, 19.07.2006 - VK-SH 19/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens
- BayObLG, 20.10.2022 - VERG 1.22
Notwendige Beiziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Vergabestelle
- VK Saarland, 01.08.2007 - 1 VK 03/07
- VK Schleswig-Holstein, 09.01.2007 - VK-SH 26/06
Kostentragungspflicht nach Erledigung
- VK Schleswig-Holstein, 12.09.2006 - VK-SH 23/06
Kostentragungslast nach Rücknahme eines Nachprüfungsantrags; Berechnung der vor …
- VK Bund, 29.09.2006 - VK 2-97/04
Berufsvorbereitende Maßnahmen
- VK Münster, 09.09.2009 - VK 7/09K
- VK Schleswig-Holstein, 20.08.2009 - VK-SH 12/09
- VK Düsseldorf, 20.10.2008 - VK-42/08
Antragsrücknahme: Billigkeitsentscheidung zur Gebührenhöhe